Schulkosten: Klax Gemeinschaftsschule

Die Schulkosten setzen sich aus dem Schulgeld und der Verpflegungspauschale zusammen.

In der Grundstufe betragen die Schulkosten 
720 Euro monatlich / 8.640 Euro jährlich.
(Inkl. Verpflegungspauschale, die Kosten für das Mittagessen sind für die Grundstufe nicht in der Verpflegungspauschale enthalten, da das Mittagessen über die Senatsverwaltung von Berlin finanziert wird.)

In der Sekundarstufe betragen die Schulkosten
720 EUR monatlich / 8.640 Euro jährlich.
(Inkl. Verpflegungspauschale)

Bei den Kosten handelt es sich um pauschale Beträge, die insbesondere die Ferienzeit und krankheitsbedingte Abwesenheit bereits berücksichtigen.

Das Familieneinkommen wird vor Abschluss eines Schulvertrages nicht erfragt und ist nicht von Bedeutung für die Aufnahme.

Berechnung

In den Schulkosten sind enthalten:

  • In der Grundstufe: Frühstück, Vesper sowie ganztägliche Versorgung mit Obst/Gemüse und Getränken (Tee/Wasser), das Mittagessen wird durch den Senat finanziert
  • In der Sekundarstufe: Frühstück, Mittagessen, Vesper sowie ganztägliche Versorgung mit Obst/Gemüse und Getränken (Tee/Wasser)
  • Klublinie, Nutzung Makerspace, Kreativmaterialien, ggf. notwendiger Förderunterricht

In den Schulkosten sind nicht enthalten:

  • Projektfahrten, Ausflüge, Eintrittsgelder, persönliche Verbrauchsmaterialien, schulinterne Veranstaltungen, Arbeitshefte

Die Schulbücher werden als Leihgabe zur Verfügung gestellt.

Rabatte auf das monatliche Schulgeld (ohne Verpflegungspauschale)

Treuerabatt mit 25 % pro Kind, wenn das Kind mindestens ein Jahr eine Klax Einrichtung besucht hat und nahtlos im Anschluss daran die Klax International School besucht.

Geschwisterrabatt für mehrere Schulkinder in der Klax International School (nach Abzug eines ggf. bereits gewährten Treuerabattes):

  • 1. Geschwisterkind: 25 %
  • 2. Geschwisterkind: 50 %
  • 3. Geschwisterkind: 75 %

Schulgeldbefreiung bzw. Schulgeldreduzierung

Bis zu einem nachgewiesenen Bruttojahreseinkommen des Haushalts von 29.429 € wird das Schulgeld auf 100 € im Monat reduziert. Die Aufnahmegebühr entfällt in diesem Fall. 

Der Schulträger stellt ferner 10% des Schulgeldsolls zum vollen oder teilweisen Schulgelderlass für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. 

Beim Schulträger kann jederzeit die Befreiung vom Schulgeld bzw. eine Ermäßigung des Schulgelds beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Träger beim Nachweis der Bedürftigkeit nach Einzelfallprüfung. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und wird ab dem ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats berücksichtigt. Die Befreiung vom bzw. Reduzierung des Schulgeldes gilt nur für ein Schuljahr bzw. bei Antragstellung nach Beginn des Schuljahres bis zum Ende desselbigen Schuljahres. Der Antrag muss für jedes Schuljahr erneut gestellt werden. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. 

Schulhort

  • Hort bzw. die Vorlage des Hortgutscheins ist in den Klassen 1–4 obligatorisch
  • Gebühren ergeben sich aus dem offiziellen Hortgutschein, welcher vorzulegen ist

Solange kein Hortgutschein eingereicht wurde, berechnen wir für den privatfinanzierten Hort 430 € pro Monat.

Gebühren

  • Aufnahmegebühr: 375 € pro Schulkind, fällig bei Anmeldung
  • Mahngebühr: für jede Mahnung 2,50 €

Stand und Gültigkeit ab: 01.04.2026

Alle Preise verstehen sich als Endpreise, d.h. eine evtl. Mehrwertsteuer ist bereits enthalten.

Jetzt anmelden

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Klax Schule. Über unser Formular können Sie Ihr Kind unverbindlich anmelden. Quereinsteiger sind bei uns herzlich willkommen, daher sind Anmeldungen für alle Klassenstufen jederzeit auch im laufenden Schuljahr möglich. Außerdem beantworten wir Ihnen unter „Alle Infos“ häufig gestellte Fragen zur Anmeldung, den erforderlichen Unterlagen und zu den Kosten.

Wissenswertes