Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Platz an der Klax Schule interessieren.
Zur Beantwortung der häufigsten Fragen rund um die Anmeldung haben wir die wichtigsten Informationen hier für Sie zusammengestellt.
Über dieses Formular können Sie Ihr Kind unverbindlich an der Klax Schule anmelden. Anmeldungen sind für alle Klassenstufen jederzeit auch im laufenden Schuljahr möglich, sofern im gewünschten Zeitraum noch Plätze frei sind. Nach der Überprüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie über den weiteren Verlauf der Anmeldung.
- Motivationsschreiben oder Motivationsbild des Schülers oder der Schülerin für die Aufnahme an einer kunstbetonten Schule
- Zeugnisse der letzten beiden Schulhalbjahre oder das Sprachlerntagebuch bei Kitakindern
- Falls vorhanden, eine Beurteilung der Schule oder des Kindergartens zum Sozialverhalten des Schülers oder der Schülerin
Grundsätzlich ja. Seit dem 1. März 2020 gilt deutschlandweit das Masernschutzgesetz. Demnach muss jede pädagogische Gemeinschaftseinrichtung dafür Sorge tragen, dass die hier betreuten Kinder und Jugendlichen den Masernimpfschutz erhalten haben. Das verpflichtet uns dazu, vor Schuleintritt einen entsprechenden Nachweis seitens der Eltern zu fordern. Mehr Informationen dazu finden sie auf der offiziellen Seite zum Masernschutzgesetz.
Das Schulgeld richtet sich pauschal nach dem Einkommen der Eltern. Eltern mit einem gemeinsamen Bruttojahreseinkommen von 30.000,00 Euro und weniger zahlen einen ermäßigten Beitrag.
Das Schulgeld kann in monatlichen Raten gezahlt werden. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr fällig.
Mehr Informationen und eine genaue Aufschlüsselung der Schulkosten finden Sie hier.
Natürlich gewähren wir auch Schulgeldermäßigungen. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Sie erreichen uns unter 030 92109646 oder per E-Mail.
In den Kosten der Klax Schule sind enthalten:
- Frühstück,
- Mittagessen,
- Vesper,
- Obst, Gemüse und Getränke (Tee und Wasser),
- unser Kursprogramm,
- Schulbücher (mit Ausnahme der Arbeitshefte)
- Förderunterricht.
Der Besuch des Schulhortes ist in den Klassen 1 bis 4 obligatorisch. Der Hortbeitrag für die Klassen 1 und 2, sowie das Mittagessen für alle Hortklassen werden vom Land Berlin übernommen. Solange kein Hortgutschein eingereicht wurde, wird der Hortbesuch pauschal berechnet.
Im Schulgeld nicht enthalten sind die Kosten für Schulfahrten, Ausflüge und Eintrittsgelder.
Mehr Informationen und eine genaue Aufschlüsselung der Schulkosten finden Sie hier.
Wir entscheiden im Einzelfall über eine Reduzierung des Schulgeldes. Auch eine Befreiung vom Schulgeld ist möglich. Ein Antrag dazu kann jederzeit gestellt werden. Die Befreiung oder Reduzierung kann ab dem Ersten des Folgemonats erfolgen. Nach Ablauf des Schuljahres kann ein Folgeantrag gestellt werden.
Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Sie erreichen uns unter 030 92109646 oder per E-Mail.
Treuerabatt mit 25 % pro Kind, wenn das Kind mindestens ein Jahr eine Klax Kita besucht hat und nahtlos im Anschluss daran die Grundstufe besucht.
Geschwisterrabatt (nach Abzug eines ggf. bereits gewährten Treuerabattes):
- 1. Geschwisterkind: 25%
- 2. Geschwisterkind: 50%
- 3. Geschwisterkind: 75%