Informationen zur Anmeldung an der Klax Schule

Wir freuen uns, dass Sie sich für einen Platz an der Klax Schule interessieren.

Zur Beantwortung der häufigsten Fragen rund um die Anmeldung haben wir die wichtigsten Informationen hier für Sie zusammengestellt.

Ja, sofern im gewünschten Zeitraum noch Plätze frei sind können Sie Ihr Kind auch im laufenden Schuljahr anmelden. Verwenden Sie hierfür dieses Formular.

Über dieses Formular können Sie Ihr Kind unverbindlich an der Klax Schule anmelden. Anmeldungen sind für alle Klassenstufen jederzeit auch im laufenden Schuljahr möglich, sofern im gewünschten Zeitraum noch Plätze frei sind. Nach der Überprüfung Ihrer Angaben informieren wir Sie über den weiteren Verlauf der Anmeldung.

  • Motivationsschreiben oder Motivationsbild des Schülers oder der Schülerin für die Aufnahme an einer kunstbetonten Schule
  • Zeugnisse der letzten beiden Schulhalbjahre oder das Sprachlerntagebuch bei Kitakindern
  • Falls vorhanden, eine Beurteilung der Schule oder des Kindergartens zum Sozialverhalten des Schülers oder der Schülerin

Grundsätzlich ja. Seit dem 1. März 2020 gilt deutschlandweit das Masernschutzgesetz. Demnach muss jede pädagogische Gemeinschaftseinrichtung dafür Sorge tragen, dass die hier betreuten Kinder und Jugendlichen den Masernimpfschutz erhalten haben. Das verpflichtet uns dazu, vor Schuleintritt einen entsprechenden Nachweis seitens der Eltern zu fordern. Mehr Informationen dazu finden sie auf der offiziellen Seite zum Masernschutzgesetz.

Die Aufschlüsselung der Schulkosten finden Sie hier.

Das Schulgeld kann in 12 monatlichen Raten pro Schuljahr gezahlt werden. Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr  fällig. 

Bei den Kosten handelt es sich um pauschale Beträge, die insbesondere die Ferienzeit und krankheitsbedingte Abwesenheit bereits berücksichtigen.

Das Familieneinkommen wird vor Abschluss eines Schulvertrages nicht erfragt und ist nicht von Bedeutung für die Aufnahme.

Wenden Sie sich bei Fragen gerne an uns. Sie erreichen uns unter 030 92109646 oder per E-Mail.

Bis zu einem nachgewiesenen Bruttojahreseinkommen des Haushalts von 29.429 € wird das Schulgeld auf 100 € im Monat reduziert. Die Aufnahmegebühr entfällt in diesem Fall. 

Der Schulträger stellt ferner 10% des Schulgeldsolls zum vollen oder teilweisen Schulgelderlass für bedürftige Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. 

Beim Schulträger kann jederzeit die Befreiung vom Schulgeld bzw. eine Ermäßigung des Schulgelds beantragt werden. Die Entscheidung trifft der Träger beim Nachweis der Bedürftigkeit nach Einzelfallprüfung. Der Antrag kann jederzeit gestellt werden und wird ab dem ersten des auf die Antragstellung folgenden Monats berücksichtigt. Die Befreiung vom bzw. Reduzierung des Schulgeldes gilt nur für ein Schuljahr bzw. bei Antragstellung nach Beginn des Schuljahres bis zum Ende desselbigen Schuljahres. Der Antrag muss für jedes Schuljahr erneut gestellt werden. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden.

Treuerabatt mit 25 % pro Kind, wenn das Kind mindestens ein Jahr eine Klax Einrichtung besucht hat und nahtlos im Anschluss daran die Klax International School besucht.

Geschwisterrabatt (nach Abzug eines ggf. bereits gewährten Treuerabattes):

  • 1. Geschwisterkind: 25%
  • 2. Geschwisterkind: 50%
  • 3. Geschwisterkind: 75%

Jetzt anmelden!

Sie möchten Ihr Kind bei uns anmelden? Hier finden Sie unser Anmeldeformular. Oder sind noch Fragen offen und Sie möchten ein Informationsgespräch vereinbaren? Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Wir melden uns in jedem Fall schnellstmöglich bei Ihnen!