1. Buchung, Vertragsabschluss
Die Anmeldung des Aufenthaltes kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, online, per Fax oder per E-Mail geschehen. Sie erfolgt durch den Reisegast oder durch einen Dritten für alle auf der Anmeldung aufgeführten Personen.
Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Alters der Kinder und besondere Verpflegungswünsche.
Die Reservierung wird mit der mündlichen oder schriftlichen Zusage bzw. der Übersendung der Rechnung und des Vertrages an den Rechnungsempfänger für beide Seiten verbindlich. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Buchungsbestätigung.
Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Aufenthalt
Am Anreisetag können die Tipis ab 14.00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag sind die Tipis bis 11.00 Uhr an die Campleitung zu übergeben.
Das Camp ist für Tagesgäste während der Saison von 10.00 bis 18.00 Uhr geöffnet.
Jede Person, die sich auf dem Gelände des Klax Natur- und Umweltcamps aufhält, hat sich an die Campordnung zu halten. Der Aufenthalt für Kinder ist nur in Begleitung von Aufsichts- oder Betreuungspersonen möglich.
3. Zahlung
Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung auf den Gesamtreisepreis in Höhe von 25% (aufgerundet) des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der Klax Berlin gGmbH einzuzahlen.
Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt fällig und ist ohne nochmalige Aufforderung zu leisten.
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten. Zwischen der Bushaltestelle in Moltzow und dem Klax Natur- und Umweltcamp besteht kein Transfer.
Bei Spontanübernachtungen oder im Buchungszeitraum mit weniger als 30 Tagen vor Reiseantritt wird die Zahlung für den Aufenthalt im Klax Klax Natur- und Umweltcamp spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung am Anreisetag in Höhe von 25% kann auch in diesem Fall verlangt werden. Für Tagesgäste fällt die Zahlung des Eintrittspreises vor dem Betreten des Geländes an der Rezeption an.
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste der Klax Berlin gGmbH.
4. Änderung der Teilnehmerzahl bei Gruppen ab 15 Personen
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss für Gruppen ab 15 Personen die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben (mindestens 15 Personen). Spätestens 10 Werktage vor Anreise in das Klax Natur- und Umweltcamp muss eine endgültige Teilnehmerzahl mitgeteilt werden (mindestens 15 zahlende Personen, andernfalls gilt Punkt 1). Wird keine endgültige Teilnehmerzahl bis 10 Tage vor Reiseantritt festgelegt, gilt die voraussichtliche Teilnehmerzahl als vereinbart. Jede weitere Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Veranstalters.
5. Rücktritt
Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person, soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden ist, in Prozent:
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn: 30 %
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 40 %
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn: 50 %
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn: 80 %
der Kosten pro Person für den gebuchten Zeitraum.
Bei Nichtantritt der Reise sind 90% der Kosten pro Person zu zahlen, soweit nicht der Veranstalter das Tipi anderweitig vermieten kann und der Teilnehmer dies oder sonst einen geringeren Schaden nachweist.
Nimmt der Gast einzelne Leistungen, z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder anderer Gründe nicht wahr, dessen Ursache nicht vom Klax Natur- und Umweltcamp zu vertreten ist, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Eventuell entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten des Gastes.
6. Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten und kann vom Veranstalter nicht angeboten werden.
7. Mitbringen von Speisen
Das Mitbringen von Speisen in das Klax Natur- und Umweltcamp, sowie die Aufbewahrung und private Zubereitung von Speisen im Klax Natur- und Umweltcamp ist aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes nicht erlaubt.
8. Haftung
Mit Betreten des Klax Natur- und Umweltcamps übernehmen die Erwachsenen die vollständige Aufsichtspflicht für die mit ihnen reisenden Kinder.
Die Haftung für Schäden, die nicht Leib oder Leben verletzen, ist auf das dreifache des jeweiligen Einzelreisepreises beschränkt.
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen der Gäste kann nicht übernommen werden.
Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände des Klax Natur- und Umweltcamps befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Klax Natur- und Umweltcamp oder seine Organe und Erfüllungshilfen verursacht worden ist.
9. Streitbeilegung
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir gesetzlich nicht verpflichtet und können eine Teilnahme an solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
10. Sonstiges
Die Teilnehmer haben die Verpflichtung zur schonenden und pfleglichen Behandlung der Zelte und Gemeinschaftsanlagen. Den Gästen obliegt eine Anzeigepflicht bei Schäden. Sie haben alle zur Verfügung gestellten Spielzeuge, Werkzeuge, Bücher, Decken sowie Geschirr am Tag der Abreise in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit dieser Vertrag keine besonderen Regelungen enthält. Die Campordnung wird Bestandteil des Vertrages. Nebenabreden, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.