Seit dem 1. März 2020 gilt deutschlandweit das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vor Eintritt in eine Kindertagesstätte den Masernimpfschutz erhalten müssen.
Wir sind also verpflichtet, für die Kinder in unseren Einrichtungen entsprechende Nachweise einzuholen. Dies gilt für alle neuangemeldeten Kinder ab sofort. Für Kinder, die schon in unseren Einrichtungen sind, muss ein Nachweis bis zum 31. Juli 2021 vorliegen. Mehr Informationen dazu finden sie auf der offiziellen Seite zum Masernschutzgesetz.